Bitte buchen Sie Ihren Wunschtermin in wenigen Schritten direkt online:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Für Rezeptanforderungen oder andere Anliegen senden Sie bitte eine E-Mail an: info@dr-hormes.de
Gem. EU-Datenschutzgrundverordnung sind wir angehalten Sie darüber aufzuklären, dass die übermittelten Daten allein zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an dritte Personen erfolgt nicht. Die Übermittlung der E-Mail erfolgt per Internet und ist unverschlüsselt. Von der Angabe persönlicher oder medizinischer Daten bitten wir daher im Sinne des Datenschutzes abzusehen. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Aus berufsrechtlichen Gründen dürfen per E-Mail vor einem persönlichen Erstkontakt zudem keine medizinischen Sachfragen geklärt werden. Wir bitten auch hierfür um Verständnis.
Telefonisch erreichen Sie uns unter:
0911/528 55 44 0
Abrechnung und Kosten
Privat versicherte Patienten:
Die Rechnungslegung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung. Die Erstattung der ärztlichen Gebühren durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist für die angebotenen Therapieverfahren in der Regel problemlos.
Gesetzlich versicherte Patienten:
Gerne behandeln wir nach Prüfung der Indikation auch Kassenpatienten als Selbstzahler. Die Abrechnung des privatärztlichen Honorars ist uns mit gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht möglich. Zudem ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Kosteninformation vorgeschrieben.
Bitte senden Sie bei einem Terminwunsch daher zunächst eine E-Mail mit Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum, sowie einer kurzen Beschwerdeschilderung an: info@dr-hormes.de. Sie erhalten zeitnah weitere Informationen.
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich aus Kulanzregelung an den Kosten der osteopathischen Therapieform. Die erhaltene Rechnung kann dann eingereicht werden und wird ganz oder teilweise erstattet. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme möglich ist.


